01 · GLAS Management – Beratung · Prozesse · HR
88 % der Projekte erreichen ihre Ziele mit exzellentem Change Management. Ohne liegt die Quote bei 13 %. Der Unterschied ist nicht Glück, Budget oder Branche. Der Unterschied ist Methode. Genau die bringen wir mit, von der Analyse bis zur Umsetzung. glasreine klarheit – für unternehmen, prozesse und strukturen.
kostenloses erstgesprächunverbindlich · auf Augenhöhe · wir sagen auch, wenn sich etwas (noch) nicht lohnt
Die beschlagene Scheibe gerade eben? Genau so sieht Führung ohne klare Prozesse aus: Die Konturen sind da, aber nichts ist scharf. Freiwischen ist kein Zufall, es ist Handwerk. Und genau das bringen wir in dein Unternehmen.
IST — so läuft es heute
SOLL — so kann es laufen
02 · Kommt dir das bekannt vor?
Frei erzählt, aber mitten aus dem Leben gegriffen. Meist liegt es nicht am Einsatz, sondern an fehlender Struktur.
„Wir wachsen. Und trotzdem knirscht es an allen Ecken.“
Thomas' Betrieb läuft gut, fast zu gut. Mit jedem Auftrag wird das Chaos größer: Angebote gehen unter, Termine kollidieren, jeder macht es anders. Was mit fünf Leuten klappte, knirscht mit fünfzehn. Es liegt nicht an den Menschen. Es liegt an fehlender Struktur.
→ Die Grundlage: Prozesse, die auch Wachstum tragen.
„Gute Leute kommen. Und gehen wieder.“
Sandra findet zwar Mitarbeitende, doch sie bleiben nicht. Die Einarbeitung ist ein Sprung ins kalte Wasser, klare Rollen fehlen, nach ein paar Monaten sind die Besten weg. Jede Neubesetzung kostet Zeit, Geld und Nerven. Das ist kein Pech. Das ist ein Muster.
→ Die Menschen: Recruiting und Onboarding mit System.
„Alle wissen, dass es so nicht weitergeht. Und trotzdem bremst das Team.“
Murats Unternehmen steht vor einem großen Schritt: neue Software, neue Abläufe, eine neue Art zu arbeiten. Alle wissen, dass es nötig ist. Und trotzdem: Unsicherheit, alte Gewohnheiten, leise Skepsis. Die Vision ist da. Was fehlt, ist jemand, der die Menschen mitnimmt.
→ Die Veränderung: Change, der Bestand hat.
03 · Kein Bauchgefühl, sondern Belege
Wir behaupten nichts, was wir nicht belegen können. Neun Zahlen, auf denen unsere Arbeit aufbaut. Drei je Leistungsfeld, gleiche Messlatte:
VERÄNDERUNG
der Projekte erreichen ihre Ziele mit exzellentem Change Management. Gegenüber nur 13 % ohne.
Prosci
VERÄNDERUNG
wahrscheinlicher erreichen Vorhaben ihr Ziel mit exzellentem statt schwachem Change Management.
Prosci
VERÄNDERUNG
der Transformationsvorhaben scheitern, meist an Widerstand und fehlender Führungsunterstützung.
McKinsey
PERSONAL
des Jahresgehalts kostet der Verlust oder die Fehlbesetzung einer Stelle. Jede einzelne.
Gallup / SHRM
PERSONAL
Jahresgehalt kostet eine Fehlbesetzung auf Führungsebene. Strukturiertes Recruiting kostet einen Bruchteil davon.
Kienbaum / Oxford Economics
PERSONAL
durchschnittliche Mindestkosten pro Fluktuationsfall in deutschen Unternehmen.
Kompetenz Center, 2016
FAHRPLAN
der KMU sehen die digitale Transformation als überlebenswichtig an. Das Bewusstsein ist da.
Digitalisierungsstudie 2024/25
FAHRPLAN
haben trotzdem keine ausgearbeitete Strategie. Kein klarer Fahrplan, unklare Verantwortlichkeiten.
Digitalisierungsstudie 2024/25
FAHRPLAN
können den Rückfluss ihrer Vorhaben nicht messen. Wirkung bleibt unsichtbar, Budget versickert.
Digitalisierungsstudie 2024/25
Zahlen überwiegend aus globalen bzw. US-Quellen, ergänzt um deutsche Marktdaten; Beträge illustrativ in Euro (Originalstudien teils in USD). Der rote Faden: Es fehlt selten am Bewusstsein. Es fehlt an Struktur, Methode und Messbarkeit.
04 · Leistungen
Unternehmensberatung, Prozessmanagement oder HR & Change. Du musst nicht alles auf einmal. Jedes Feld steht für sich, alle greifen ineinander.
01 – Die Grundlage
02 – Die Abläufe
03 – Die Menschen
04 – Individuell
Jedes Projekt liefern wir dokumentiert (Prozessbilder, Konzepte, Roadmap) und messbar (Kennzahlen zu Beginn definiert, am Ende ausgewertet).
So sieht unsere Arbeit aus, wenn man ihr beim Denken zusehen könnte: erst die Landkarte, dann der Fokus, dann die Optimierung. Und am Ende greift alles ineinander.
05 · So arbeiten wir
Ziele, Zugänge, Stakeholder und Rahmen. Strukturiert erfasst.
Markt-, Unternehmens- & Best-Practice-Analyse, Benchmarking, GAP.
Prozessmodellierung IST/SOLL, Handlungsempfehlungen, Maßnahmen.
Projekt- und Zeitplan, Ressourcen, ggf. Tool- und Systemauswahl.
Business Plan, Stakeholder-Abstimmung, Steuerung. Und messen.
Wir übernehmen alles. Nach sauberem Onboarding läuft die Umsetzung über deine Freigaben. Minimaler Aufwand für dich.
Einbindung: gering
Wie ein Interim- oder Fractional-Lead: Wir erarbeiten die Ergebnisse gemeinsam. Dein Team lernt die Methode mit.
Einbindung: ca. 50 %
Sparringspartner für konkrete Themen: Know-how, Checklisten und Projektpläne, die dein Team eigenständig umsetzt.
Einbindung: ca. 90 %
Der Unterschied liegt im Ressourceneinsatz, nicht in der Qualität. Du wählst die Tiefe.
06 · Projekte & Eigenmarken
Kundenprojekte und eigene Marken, die wir nach denselben Prinzipien aufgebaut haben. Struktur, Prozesse und Dokumentation von Anfang an.
Wie diese Projekte konkret abgelaufen sind. Mit Ausgangslage, Maßnahmen und Ergebnissen. Liest du in unseren Projektgeschichten.
07 · Wer dahinter steht
PROZESSE, HR & CHANGE
M.A. Organizational Management, IHK-Trainerin, Design Thinking. Bringt Struktur und Menschen zusammen, damit Veränderung nicht verpufft, sondern Bestand hat.
LinkedInSTRATEGIE & BUSINESS
B.A. International Marketing Management, Erfahrung im Enterprise-Vertrieb. Übersetzt Ziele in umsetzbare Pläne. Und Fachchinesisch in Klartext.
LinkedInGLAS Management ist Teil eines Family Business. Gemeinsam mit XSITE (Marketing, Webdesign & Sales). Zwei Marken, ein Anspruch: komplexe Themen verständlich machen.
Ehrliche Antworten
Mehr Fragen & Wissen rund um Management, Prozesse und HR findest du im Bereich Infos.
08 · Der nächste Schritt
30–45 Minuten, unverbindlich und auf Augenhöhe. Wir hören zu, ordnen ein, wo deine größten Hebel liegen. Und sagen dir auch ehrlich, wenn sich etwas (noch) nicht lohnt.
Projektgeschichten
Ausgangslage, Maßnahmen, Ergebnisse. Ehrlich dokumentiert, ohne Wunderversprechen. Trag dich kurz ein, dann schalten wir alle Projektgeschichten für dich frei.
Kein Spam. Wissen > Werbung, versprochen.
Kundenprojekt: Aufbau von Struktur und Abläufen für ein Studio mit ganzheitlichem Ansatz und Partnernetzwerk. Von der Leistungsstruktur bis zu Prozessen, die den Alltag tragen.
Eigenmarke: Von der Idee zum buchbaren Leistungsangebot. Angebotsstruktur, Zuständigkeiten und Abläufe, ehrlich, direkt, schnell.
Eigenmarke: Leistungsstruktur und Prozesse für unabhängige Beratung. Vertrauen entsteht durch klare Abläufe und saubere Dokumentation.
Eigenmarke: Aufbau von Struktur und Kategorien. Prozesse und Dokumentation von Anfang an, damit die Marke skalieren kann.
Infos – Wissen, GLAS-Brief, FAQ & Glossar
Wissen aus unserer Arbeit. Prinzipien, Begriffe und ehrliche Antworten. Damit du jede Entscheidung nachvollziehen kannst, statt sie glauben zu müssen.
Widerstand ist normal, fehlende Struktur nicht. Was exzellentes Change Management vom Rest unterscheidet.
Change · Prosci / McKinsey
50–200 % eines Jahresgehalts. Und auf Führungsebene noch mehr. Warum strukturiertes Recruiting die günstigste Versicherung ist.
Personal · Gallup/SHRM, Kienbaum
82 % halten Digitalisierung für überlebenswichtig, 71 % haben keinen Fahrplan. Warum Transparenz vor Automatisierung kommt.
Digitalisierung · Digitalisierungsstudie 2024/25
Alle zwei Wochen ein Prinzip aus Management, Prozessen oder HR. Verständlich erklärt, mit Quelle und Praxis-Transfer. Kein Spam, keine Floskeln.
Beratung ist Vertrauenssache. Und Vertrauen beginnt mit ehrlichen Antworten. Ohne Floskeln, ohne Konzern-Sprech. Deine Frage ist nicht dabei? Stell sie uns einfach direkt.
Fachbegriffe stehen oft zwischen dir und einer guten Entscheidung. Hier sind die wichtigsten. In klarer Sprache, sortiert nach Themenfeldern, damit du Zusammenhänge siehst statt isolierter Vokabeln.
Bevor irgendetwas verändert wird, braucht es ein klares Bild: Wo stehst du, wo willst du hin, was liegt dazwischen?
Zielbild – Der konkret beschriebene Soll-Zustand: Was ist bei Erfolg anders? Ohne Zielbild optimiert man ins Leere. Deshalb steht es bei uns immer am Anfang.
IST-Zustand – Die ehrliche Bestandsaufnahme, wie dein Unternehmen und deine Abläufe heute wirklich funktionieren. Nicht, wie sie auf dem Papier stehen.
GAP-Analyse – Der systematische Abgleich von IST und Zielbild. Die Lücke dazwischen zeigt, wo die größten Hebel liegen und was zuerst angegangen werden sollte.
Benchmarking – Der Vergleich mit anderen Unternehmen oder Best Practices, um realistisch einzuordnen, wo du stehst und was möglich ist.
Best Practice – Ein bewährtes Vorgehen, das sich in vergleichbaren Situationen als wirksam erwiesen hat. Inspiration, kein Kopiervorlage.
TAM / SAM / SOM – Drei Stufen der Marktgröße: der gesamte theoretische Markt (TAM), der für dich bedienbare Teil (SAM) und der realistisch gewinnbare Anteil (SOM). Dein Fokus.
SWOT-Analyse – Die strukturierte Betrachtung von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Ein Klassiker, der richtig eingesetzt schnell Klarheit schafft.
Business Plan – Die Übersetzung von Analyse und Konzept in einen konkreten, priorisierten Plan. Nicht als Prosa, sondern als dokumentierte, abarbeitbare Struktur.
Roadmap – Der Fahrplan mit Phasen und Meilensteinen: Was passiert wann, in welcher Reihenfolge und woran erkennen wir Fortschritt?
Meilenstein – Ein klar definierter Zwischenstand im Projekt, an dem Ergebnis und Richtung überprüft werden. Bevor weitergebaut wird.
KPI (Kennzahl) – Eine Schlüsselgröße, an der du Wirkung misst, etwa Durchlaufzeit, Fehlerquote oder Fluktuation. Was gemessen wird, wird gesteuert.
ROI (Return on Investment) – Das Verhältnis von Ertrag zu Einsatz. Zeigt, ob sich eine Maßnahme rechnet. Und macht Beratung ehrlich überprüfbar.
Stakeholder – Alle, die von einem Vorhaben betroffen sind oder es beeinflussen: Team, Führung, Partner, Lieferanten. Wer sie ignoriert, scheitert an ihnen.
Use Case – Ein konkreter Anwendungsfall, an dem sich Nutzen und Vorgehen greifbar zeigen lassen. Klein genug zum Starten, groß genug zum Lernen.
Handlungsempfehlung – Eine begründete, priorisierte Empfehlung, was zu tun ist. Inklusive Aufwand, Wirkung und Reihenfolge.
Prozesse sind die Art, wie dein Unternehmen wirklich arbeitet. Diese Begriffe machen Abläufe sichtbar, vergleichbar und verbesserbar.
Prozess – Eine wiederkehrende Abfolge von Schritten mit definiertem Anfang, Ende und Ergebnis, etwa von der Anfrage bis zur Rechnung.
Kernprozess – Die Abläufe, die direkt Wert für deine Kunden schaffen: Anfrage, Angebot, Auftrag, Umsetzung, Übergabe.
Unterstützungsprozess – Abläufe, die die Kernprozesse tragen: HR, IT, Finanzen, Wissen. Unsichtbar, aber entscheidend für Tempo und Qualität.
Führungsprozess – Strategie, Steuerung und Controlling. Die Abläufe, mit denen das Unternehmen selbst gesteuert wird.
Prozesslandschaft – Die Gesamtübersicht aller Führungs-, Kern- und Unterstützungsprozesse und ihres Zusammenspiels. Die Landkarte deines Unternehmens.
Prozessmodellierung – Das strukturierte Sichtbarmachen eines Ablaufs, meist grafisch: Wer macht was, wann, womit? Grundlage jeder Verbesserung.
IST-/SOLL-Prozess – Der Ablauf, wie er heute läuft (IST), und der optimierte Ablauf, wie er laufen soll (SOLL). Der Unterschied ist der Mehrwert.
BPMN – Business Process Model and Notation: der internationale Standard, um Prozesse eindeutig grafisch darzustellen. Eine gemeinsame Sprache für alle Beteiligten.
Durchlaufzeit – Die Zeit vom Start bis zum Abschluss eines Prozesses. Eine der ehrlichsten Kennzahlen, weil sie Wartezeiten und Reibung sichtbar macht.
Engpass – Die Stelle im Ablauf, an der es sich staut und die das Tempo des Ganzen bestimmt. Wer den Engpass löst, beschleunigt den gesamten Prozess.
Medienbruch – Der Wechsel zwischen Systemen oder Formaten mitten im Ablauf, etwa vom E-Mail-Postfach in die Excel-Liste ins Papierformular. Eine der häufigsten Fehlerquellen.
Verschwendung – Alles im Prozess, das Aufwand kostet, aber keinen Wert schafft: Wartezeiten, Doppelarbeit, Suchen, unnötige Wege. Aus dem Lean Management (jap. „Muda“).
Lean Management – Eine Denkweise, die Prozesse konsequent vom Kundennutzen her betrachtet und alles Überflüssige entfernt. Schlanker statt hektischer.
KVP / Kaizen – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: viele kleine Schritte statt der einen großen Transformation. Kleine Änderungen mit großer Wirkung.
Standardisierung – Der beste bekannte Weg wird zum verbindlichen Weg. Nicht als Korsett, sondern als verlässliche Basis, von der aus verbessert wird.
Checkliste / SOP – Die dokumentierte Arbeitsanweisung für wiederkehrende Aufgaben. Faustregel: Alles, was zweimal passiert, bekommt eine Checkliste.
Prozessdokumentation – Das Festhalten, wie Abläufe funktionieren, damit Wissen im Unternehmen bleibt statt an einzelnen Personen zu hängen.
Process Mining – Die Analyse echter Systemdaten, um zu sehen, wie Prozesse tatsächlich laufen, oft überraschend anders als gedacht.
RACI – Eine Zuständigkeitsmatrix: Wer ist verantwortlich (Responsible), wer entscheidet (Accountable), wer wird konsultiert (Consulted), wer informiert (Informed)?
Schnittstelle – Der Übergabepunkt zwischen zwei Bereichen, Personen oder Systemen. Hier entstehen die meisten Missverständnisse. Und die größten Verbesserungschancen.
Technik ist ein Werkzeug, kein Selbstzweck. Diese Begriffe helfen, digitale Entscheidungen vom Prozess her zu denken. Nicht vom Hype.
Digitalisierung – Die Überführung von Abläufen in digitale Form. Wichtig: Ein schlechter Prozess wird digital nur ein schneller schlechter Prozess. Erst verstehen, dann digitalisieren.
Digitale Transformation – Mehr als Software: die Veränderung, wie ein Unternehmen arbeitet und entscheidet. Vor allem ein Kulturthema. Akzeptanz entscheidet über den Erfolg.
Quick Win – Eine Maßnahme, die schnell und sichtbar wirkt, gerade im Mittelstand wichtiger als das perfekte Großprojekt, weil sie Vertrauen und Momentum schafft.
ERP – Enterprise Resource Planning: das zentrale System, das Warenwirtschaft, Aufträge, Einkauf und Finanzen verbindet. Das Rückgrat vieler Betriebe.
CRM – Customer Relationship Management: ein System, das alle Kundenkontakte, Vorgänge und Historien bündelt, damit nichts untergeht.
DMS – Dokumentenmanagementsystem: die zentrale, durchsuchbare Ablage für Dokumente. Das Ende der Frage „Wo liegt nochmal die aktuelle Version?“.
Workflow – Ein digital abgebildeter, teils automatisierter Ablauf, etwa die Freigabe einer Rechnung, die automatisch zur richtigen Person wandert.
Automatisierung vs. Optimierung – Optimieren heißt, den Ablauf besser machen; automatisieren heißt, ihn von Software erledigen zu lassen. Die richtige Reihenfolge: erst optimieren, dann automatisieren.
Systemauswahl – Der strukturierte Weg zum passenden Tool: Anforderungen definieren, Markt sichten, vergleichen, entscheiden. An deinen Bedürfnissen orientiert, nicht am Hype.
RFI / RFP – Request for Information / Request for Proposal: strukturierte Anfragen an Anbieter, um Systeme und Angebote fair und vollständig vergleichen zu können.
KI als Sparringspartner – Künstliche Intelligenz als Werkzeug im Arbeitsalltag: Texte strukturieren, Wissen aufbereiten, Routinen beschleunigen. KI ersetzt keine Prozesse. Sie setzt auf ihnen auf.
Prompt – Die Arbeitsanweisung an eine KI. Je klarer der Prompt, desto besser das Ergebnis. Gutes Prompten ist strukturiertes Denken in Textform.
Wissensmanagement – Der systematische Umgang mit dem Wissen im Unternehmen: erfassen, dokumentieren, zugänglich machen, damit es beim Unternehmen bleibt, nicht bei Einzelnen.
Datenqualität – Die Verlässlichkeit deiner Daten: vollständig, aktuell, eindeutig. Jede Auswertung und jede Automatisierung ist nur so gut wie die Daten darunter.
Veränderung gelingt über Menschen, oder gar nicht. Diese Begriffe beschreiben, wie aus Personalarbeit und Wandel etwas wird, das hält.
Recruiting – Der strukturierte Weg von der Anforderung bis zur Auswahl: Wen genau brauchen wir, woran erkennen wir Eignung, wie entscheiden wir fair und sicher?
Anforderungsprofil – Die klare Beschreibung, was eine Rolle wirklich braucht. Aufgaben, Kompetenzen, Erfahrung. Die beste Versicherung gegen Fehlbesetzungen.
Fehlbesetzung – Eine Einstellung, die nicht passt. Kostet je nach Position 50–200 % eines Jahresgehalts, auf Führungsebene mehr. Und dazu Zeit, Nerven und Teamklima.
Fluktuation – Die Rate, mit der Mitarbeitende das Unternehmen verlassen. Hohe Fluktuation ist selten Pech, meist ein Muster mit findbaren Ursachen.
Onboarding – Die strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeitender: Rollen, Abläufe, Ansprechpartner, erste Erfolge. Entscheidet in den ersten Wochen darüber, ob jemand bleibt.
Rollenklärung – Die eindeutige Antwort auf die Frage: Wer ist wofür verantwortlich? Unklare Rollen sind eine der häufigsten Ursachen für Reibung und Frust.
Organigramm – Die Übersicht über Rollen und Verantwortlichkeiten. Wertvoll, wenn jede Box einen Namen trägt. Und ehrlich zeigt, wo Skalierung zuerst Personal braucht.
Empowerment – Mitarbeitende befähigen, Verantwortung zu übernehmen. Mit Wissen, Werkzeugen und Rückhalt. Damit Können und Entscheiden im Unternehmen wachsen.
Change Management – Die strukturierte Begleitung von Veränderung: Menschen früh einbinden, das Warum erklären, Erfolge sichtbar machen. Der Unterschied zwischen 88 % und 13 % Zielerreichung.
Widerstand – Die normale menschliche Reaktion auf Veränderung. Kein Zeichen von Böswilligkeit, sondern von Unsicherheit. Und mit Beteiligung und Kommunikation auflösbar.
Beteiligung – Betroffene zu Beteiligten machen: Wer mitgestalten darf, trägt mit. Der wirksamste Hebel für Akzeptanz.
Führungsunterstützung – Das sichtbare, konsequente Mittragen der Veränderung durch die Führung. Fehlt sie, scheitern Vorhaben. Unabhängig von der Qualität des Konzepts.
Retention – Alles, was gute Leute hält: klare Rollen, faire Entwicklung, gute Führung, funktionierende Abläufe. Günstiger als jede Neubesetzung.
Design Thinking – Eine Methode, Probleme konsequent von den Nutzern her zu denken: verstehen, ausprobieren, lernen. In kurzen Schleifen statt langer Theorie.
Wie wir arbeiten. Und die Begriffe, die dir in unseren Angeboten und Projekten begegnen werden.
Full-Service – Unser Modell mit maximaler Entlastung: Nach sauberem Onboarding übernehmen wir die Umsetzung, du steuerst über Freigaben.
Consulting 50/50 – Wir arbeiten wie ein Interim- oder Fractional-Lead: Ergebnisse entstehen gemeinsam, dein Team lernt die Methode mit. Wissen bleibt bei dir.
Advisory – Sparring für konkrete Themen: Wir liefern Know-how, Checklisten und Projektpläne, dein Team setzt eigenständig um.
Interim- / Fractional-Lead – Eine Führungsrolle auf Zeit bzw. in Teilzeit. Erfahrung und Steuerung, ohne eine Vollzeitstelle zu schaffen.
Onboarding-Checkliste – Unsere strukturierte Startliste: Ziele, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner. Je vollständiger der Start, desto treffsicherer die Beratung.
Freigabe – Dein Kontrollpunkt in der Zusammenarbeit: Nichts geht live oder in Umsetzung, bevor du es gesehen und bestätigt hast.
Sparring – Der strukturierte Austausch auf Augenhöhe: Wir hinterfragen, ergänzen und denken weiter. Entscheidungen bleiben bei dir.
Workshop – Ein moderiertes Arbeitsformat, in dem Beteiligte gemeinsam an einem konkreten Ergebnis arbeiten. Vorbereitet, fokussiert, dokumentiert.
PDCA – Plan, Do, Check, Act: der Steuerungszyklus der kontinuierlichen Verbesserung. Planen, umsetzen, prüfen, nachschärfen. Und wieder von vorn.
Controlling – Die laufende Überprüfung, ob Maßnahmen wirken: Kennzahlen erheben, vergleichen, Konsequenzen ziehen. Steuern statt hoffen.
Projektplan – Die verbindliche Übersicht über Phasen, Aufgaben, Verantwortliche und Termine, damit jeder weiß, was wann passiert.
Retrospektive – Der strukturierte Rückblick nach einer Phase: Was lief gut, was nicht, was machen wir beim nächsten Mal anders? Lernen als fester Termin.
Du willst einen Begriff auf dein Unternehmen anwenden? Sprich uns an. Wir übersetzen jedes dieser Themen in konkrete Schritte für deine Situation.
Deine Anfrage – Schritt 2 von 2
Warum diese fünf Fragen? Genau so beginnt jede gute Analyse: IST-Zustand, Zielbild, die Lücke dazwischen. In fünf Minuten schaffst du, wofür sonst das halbe Erstgespräch draufgeht. Und bekommst im Termin Antworten statt Rückfragen, oft schon mit ersten konkreten Hebeln.
Deine Angaben bleiben vertraulich und dienen ausschließlich der Vorbereitung deines Gesprächs.
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Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Soweit wir Ihre Daten auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) verarbeiten, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen. Gegen die Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen Widerspruch einlegen.
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Rechtliches
GLAS Management – Unternehmensberatung, Prozessmanagement, HR & Change, Inhaber: Gabriel Djalma Santos Lazarus, Gerkerath 132a, 41179 Mönchengladbach (nachfolgend „Anbieter“)
Stand: Juli 2026 · Angebot ausschließlich an Unternehmer (B2B)
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Leistungen im Bereich Unternehmensberatung, Prozessmanagement, HR & Change sowie angrenzender Analyse-, Konzeptions-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen; mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen in drei Zusammenarbeitsmodellen: Full-Service (der Anbieter übernimmt die Umsetzung nach Onboarding und Freigaben des Kunden), Consulting (gemeinsame Erarbeitung der Ergebnisse mit dem Kunden, monatliches Modell mit vereinbartem Stundenkontingent) und Advisory (Sparring und Begleitung zu konkreten Fragestellungen des Kunden, monatliches Modell). Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
(2) Beratungs-, Begleit- und Betreuungsleistungen – insbesondere in den Modellen Consulting und Advisory – sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Soweit im Angebot konkrete Arbeitsergebnisse als Werkleistung vereinbart sind (z. B. die Erstellung von Analysen, Konzepten, Prozessdokumentationen, Roadmaps oder Schulungsunterlagen), gelten ergänzend die Regelungen zu Abnahme und Gewährleistung (§§ 7 und 11).
(3) Der Anbieter schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse wie Umsatz-, Effizienz- oder Fluktuationswerte. Diese hängen wesentlich von Faktoren ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat – insbesondere von der Umsetzung durch den Kunden, dem Verhalten Dritter und der Marktentwicklung.
(1) Angebote des Anbieters sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum bindend, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Vertrag kommt durch Beauftragung des Kunden in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Unterzeichnung des Angebots zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und Freigaben zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Für Feedback und Freigaben gilt eine Frist von 10 Werktagen ab Bereitstellung, soweit nicht anders vereinbart. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, ist der Anbieter berechtigt, auf Basis des bereitgestellten Standes fortzufahren; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückgehen, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen; nachweisbarer Mehraufwand kann nach Aufwand zu dem im Angebot vereinbarten Stundensatz berechnet werden.
(4) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und stellt den Anbieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich; darauf aufbauende Analysen stehen unter dem Vorbehalt dieser Datenbasis.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Hinweis: Der Anbieter wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht ausgewiesen.
(2) Bei Projektleistungen (Full-Service) sind 50 % der Vergütung bei Beauftragung und 50 % bei Abnahme fällig. Bei Projekten mit einem Auftragswert ab 10.000 € netto gilt: 40 % bei Beauftragung, 30 % bei vereinbarter Zwischenabnahme, 30 % bei Endabnahme. Die Leistungserbringung beginnt nach Eingang der ersten Rate.
(3) Monatliche Modelle (Consulting, Advisory) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale von 40 €).
(5) Vereinbarte Stundenkontingente der monatlichen Modelle gelten je Kalendermonat. Nicht genutzte Stunden verfallen ohne Übertrag oder Erstattung; die Vergütung honoriert auch die Vorhaltung der Kapazität. Absehbare Überschreitungen der im Angebot vereinbarten Kontingentgrenzen zeigt der Anbieter vorab an; Mehrstunden werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(6) Bei monatlichen Modellen kann der Anbieter die Vergütung frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten in Textform anpassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden sind in Textform mitzuteilen. Der Anbieter prüft die Auswirkungen auf Vergütung und Termine und unterbreitet ein Nachtragsangebot.
(2) Bis zur Einigung über den Nachtrag wird die Leistung auf Basis des ursprünglichen Auftrags fortgesetzt, soweit dies sinnvoll möglich ist; andernfalls können die betroffenen Arbeitspakete ausgesetzt werden.
(1) Bei Werkleistungen sind je Leistungsgegenstand zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Korrekturschleifen sowie Änderungen, die über die ursprüngliche Leistungsbeschreibung hinausgehen, werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
(2) Nach Fertigstellung stellt der Anbieter das Arbeitsergebnis zur Abnahme bereit. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform rügt oder wenn er das Arbeitsergebnis produktiv nutzt (z. B. Umsetzung eines Konzepts oder Einsatz einer Prozessdokumentation im Geschäftsbetrieb). Auf diese Wirkung wird der Anbieter bei Bereitstellung hinweisen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; ihre Beseitigung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung.
(1) Projektverträge enden mit Abnahme bzw. vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
(2) Monatliche Modelle (Consulting, Advisory) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.
(4) Im Fall der Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen zu vergüten. § 9 (Rechteeinräumung erst mit vollständiger Zahlung) bleibt unberührt.
(1) Die vom Anbieter erstellten Arbeitsergebnisse (insbesondere Analysen, Konzepte, Prozessmodelle und -dokumentationen, Roadmaps, Vorlagen, Checklisten und Schulungsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen für dessen eigene Geschäftszwecke ein. Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, die Übertragung von Rechten auf Dritte sowie eine über den Vertragszweck hinausgehende Bearbeitung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Die vom Anbieter eingesetzten Methoden, Frameworks, Vorlagenstrukturen und das dahinterstehende Know-how verbleiben beim Anbieter und dürfen von diesem uneingeschränkt weiterverwendet werden. Arbeitsdateien und Rohformate sind nicht Vertragsgegenstand und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
(4) Entwürfe, Präsentationen und Konzepte, die nicht beauftragt werden, verbleiben mit allen Rechten beim Anbieter und dürfen vom Kunden nicht verwendet werden.
(5) Für Fremdmaterialien (z. B. Softwarelizenzen, Vorlagen Dritter, KI-generierte Inhalte) gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter; der Anbieter weist dem Kunden die erworbenen Lizenzen auf Wunsch nach und reicht deren Bedingungen durch.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Für deren Handeln haftet er wie für eigenes Handeln (§ 278 BGB).
(2) Verträge über Leistungen von Drittanbietern (z. B. Software-Lizenzen, Tools, Systeme, Schulungsplattformen) kommen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande; deren laufende Kosten trägt der Kunde. Der Anbieter berät bei der Auswahl (z. B. im Rahmen von RFI/RFP) und verwaltet die Leistungen im vereinbarten Umfang.
(3) Für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle durch Dritte (z. B. Software- und Systemanbieter) ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
(1) Bei Mängeln von Werkleistungen leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme in Textform zu rügen. Die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) bleibt für Kaufleute unberührt.
(3) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung nach Abs. 2 ist der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags, bei monatlichen Modellen auf die Summe der Vergütung der letzten 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis.
(4) Unternehmerische Entscheidungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung. Empfehlungen des Anbieters entbinden den Kunden nicht von der eigenen Prüfung und Entscheidung.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3 nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Dies umfasst insbesondere auch Prozess-, Personal- und Unternehmensdaten, die dem Anbieter im Rahmen von Analysen zugänglich werden.
(2) Diese Pflicht besteht für die Dauer von 3 Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(1) Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO. Dies gilt in besonderem Maße für Leistungen mit Bezug zu Personaldaten (z. B. Recruiting- und HR-Themen).
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechendes Muster stellt der Anbieter bereit.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenz zu benennen und die für den Kunden erbrachten Leistungen in anonymisierter oder – nach Freigabe – konkreter Form darzustellen (z. B. als Projektgeschichte oder Case Study), soweit dabei keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
(2) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
Leistungen des Anbieters stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die rechtliche Prüfung von Verträgen, Formularen und sonstigen Unterlagen – insbesondere arbeitsrechtlicher Dokumente im Rahmen von HR-Themen – obliegt dem Kunden bzw. dessen rechtlichen und steuerlichen Beratern; der Anbieter strukturiert insoweit die Fragestellungen, setzt Freigaben des Kunden um und koordiniert auf Wunsch die Einbindung externer Berater.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Mönchengladbach. Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen der Textform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.